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Die Orthoptistin

Die Orthoptistin beschäftigt sich also mit dem „Geradesehen"; das ist das Ziel ihrer Tätigkeit. Die Aufgabe der Orthoptistin besteht darin, bei der Verhütung, der Erkennung (Diagnose) und der Behandlung (Therapie) von Schielerkrankungen, Sehschwächen (Amblyopie) und des Augenzitterns (Nystagmus), sowie deren Folgen, mitzuwirken. Für die verschiedenen Formen der Schielerkrankung stehen der Orthoptistin unterschiedliche Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten (Orthoptik und Pleoptik) zur Verfügung.

Sowohl Kinder, wie auch Jugendliche und Erwachsene, die an Schielen erkrankt sind, kommen in die Sehschule. Es obliegt der Orthoptistin, die Untersuchung und Behandlung patientengerecht zu gestalten. Weitere Aufgaben stellen sich der Orthoptistin in der Untersuchung und Rehabilitation von sehbehinderten Kindern und Erwachsenen.
Das kindliche Schielen kann bereits kurz nach der Geburt auffällig werden, aber auch erst im Laufe der ersten Lebensjahre auftreten. Die normale Zusammenarbeit beider Augen entwickelt sich in den ersten Lebensmonaten, ist allerdings bis zum 6. Lebensjahr noch verstärkt störungsanfällig.

Plötzliches Schielen bei Erwachsenen, häufig begleitet von Doppeltsehen, entsteht z.B. durch Augenmuskellähmungen oder die Manifestation eines vorher bestandenen latenten Schielens. Auch nimmt die Zahl der Patienten mit belastungsabhängigen Störungen im beidäugigen Sehen deutlich zu, was auf die ständig wachsenden Anforderungen an das Sehen (z.B. in der Schule oder bei der Arbeit am Bildschirm) zurückzuführen ist. Diese Störungen machen sich durch Kopfschmerzen, Lesestörungen, schnelles Ermüden der Augen, usw. bemerkbar.

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